Hackerangriff auf Kaffeemaschine möglich Jura, ein italienischer Hersteller von Kaffeemaschinen, hat bei seinem ersten Versuch, eine Kaffeemaschine mit einem […]
Der gläserne User
Die neue Datenschutzrichtlinie der EU
In dem Film „Batman Forever“ entwickelt ein junger Wissenschaftler ein Gerät, das die Gedanken der Fernseh-Zuschauer an ihn übermittelt. Derartige Entgleisungen menschlicher Erfindungskraft sollen aus rechtlicher Sicht von vornherein unterbunden werden. Eine neue Datenschutzrichtlinie will den gläsernen Konsumenten verhindern.
Den Gedankenleser wie in dem Batman-Film wird es zwar in absehbarer Zeit nicht geben, etwas ähnliches ist aber durchaus schon heute tägliche Praxis. So berichtete die amerikanische Tageszeitung USA Today, daß Microsofts Set-Top-Box WebTV täglich die abgerufenen Programme ihrer Nutzer genau aufzeichnet und personenbezogen auswertet. Die so gewonnen Daten sollen an Werbeagenturen verhökert werden. Andere Firmen in den USA sammeln Daten mit Hilfe von Kinderspielen. Eine Firma, die Eis am Stil verkauft, fragt die Kinder in einem Weltraum-Spiel, ob sie in einem Raumschiff lieber Commander oder nur Passagier seien. Wer sich für Commander entscheidet, muß erst einen Fragebogen ausfüllen, in dem Alter, Geschlecht und Vorlieben für Fernsehshows und Süßigkeiten abgefragt werden. Die Genauigkeit der erhobenen Daten, bezogen auf die befragten Personen, ist für das Marketing besonders wertvoll. Für solche Konsumenten-Daten wird deshalb tief in die Tasche gegriffen. Der Datenbank-Vermarkter Metromail sammelt beispielsweise Daten über das Internet und brüstet sich damit, demografische Datenbanken und geografische Informationen von über 95% aller US-Haushalte zu besitzen.
Laxer Datenschutz
Den laxen Umgang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten können Europäer nur nachvollziehen, wenn sie sich vor Augen führen, daß es in den USA keine Gesetze gibt, die die „Privacy“ regeln. Datenschutz ist dort eine Angelegenheit der freiwilligen Selbstkontrolle. Doch damit ist es nicht weit her. Private Schnüfflerdienste (http:// www.digdirt.com, http://www.go-cdx.com/compre.htm, http://www.olf-llc.com/) bieten Leistungen an wie den „Bad Dad Search“, der für 245 Dollar USA-weit nach säumigen Unterhaltspflichtigen sucht. Und für nur 77 Dollar liefert Ihnen ein entsprechender Suchauftrag den Lebenslauf eines beliebigen Journalisten samt etwaiger Verleumdungsklagen, Sanktionen, Maßregelungen und Kündigungen nebst einer Sammlung von Schriftproben bisher veröffentlichter Beiträge.
Vorbild Europa
Der Datenschutz wird in Europa sicherlich ernster genommen. Seitdem am 24. Oktober 1998 die „Richtlinie des Europischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ in Kraft trat, wurden die Daumenschrauben für Datenverarbeiter wieder eine Umdrehung enger gezogen. Die Direktive, die bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist, sieht in Artikel 25 vor, da die Mitgliedstaaten nur dann die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erlauben dürfen, wenn dieses Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet. „Streng genommen müßte der Datenversand zwischen Ländern der Europäischen Gemeinschaft und den USA weitgehend eingestellt werden,“ sagte der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Helmut Bäumler. In diesem Sinne hat bereits ein schwedisches Gericht entschieden, als es American Airlines verboten hat, die in Schweden gesammelten Kundeninformationen in das zentrale Reservierungssystem der Fluggesellschaft in den USA einzuspeisen. Die Richter gingen davon aus, da in den Staaten der Schutz der Privatsphäre der Passagiere nicht gewährleistet sei. Vollständig realisiert ist die Richtlinie erst in Griechenland, Großbritannien, Italien, Portugal und Schweden. In den Koalitionsvereinbarungen der neuen Regierung ist aber zu lesen, da die Direktive „kurzfristig umgesetzt werden“ soll. Bereits jetzt ist die Richtlinie aber wie geltendes nationales Recht anzuwenden und die bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind richtlinienkonform auszulegen.
Konstantin Malakas, Rechtsanwalt in Berlin mit den Interessenschwerpunkten EDV-, Telekommunikations- und Medienrecht/km
Das sind Ihre Rechte
Nach der neuen Datenschutz-Richtlinie dürfen personenbezogene Daten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen verarbeitet werden. Zu den geschützten Bereichen gehören Daten über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, sowie Daten über Gesundheit oder Sexualleben. Achten Sie beim Aufrufen ausländischer Web-Sites auf die „Privacy Policies“ mit ihrem Rechtekatalog aus der Richtlinie. Sie haben das Recht folgende Informationen zu erhalten:
- Frei und ungehindert in angemessenen Abständen ohne unzumutbare Verzögerung oder übermäßige Kosten
- die Bestätigung, daß es Verarbeitungen Sie betreffender Daten gibt oder nicht gibt;
- eine Mitteilung in verständlicher form über die Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, sowie die verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- Auskunft über den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der sie betreffenden Daten, zumindest im Fall automatisierter Entscheidungen.
- Je nach Fall die Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten, deren Verarbeitung nicht den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht.
- Die Gewähr, daß jede Berichtigung, Löschung oder Sperrung, die entsprechend Buchstabe b) durchgeführt wurde, den Dritten, denen die Daten übermittelt wurden, mitgeteilt wird.