Hackerangriff auf Kaffeemaschine möglich Jura, ein italienischer Hersteller von Kaffeemaschinen, hat bei seinem ersten Versuch, eine Kaffeemaschine mit einem […]
Kann ich bei einem Domain-Streit den Admin-C verklagen?
Nein. Nach einem Urteil des OLG Koblenz muss der Kläger den bei dem entsprechenden NIC registrierten Domaininhaber verklagen. Der Admin-C ist lediglich ein Bevollmächtigter, der im Zweifel keine Befugnis zur Führung von Prozessen hat. Eine gegen ihn gerichtete Klage wäre als unbegründet abzuweisen.