06
2003

Kann ich einen Arbeitnehmer (AN) fristlos kündigen, wenn er wegen persönlicher Auseinandersetzungen des Hauptpasswort an betrieblich genutzten PCs verändert und nicht mitteilt?

Ja. Das LAG Hessen hat in seinem Urteil vom 13.05.02 (13 Sa 1268/01) anders als die Vorinstanz entschieden, dass die eigenmächtige Änderung des Hauptpassworts durch den AN ein und die daraus resultierenden Nachteile für den gesamten Geschäftsbetrieb durch Vorenthalten des Passworts über einen längeren Zeitraum eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen. Hintergrund der Entscheidung ist die Erkenntnis, dass die EDV selbst in kleinen Betrieben das Herzstück der betrieblichen Organisation ist. Der AN hatte das Passwort etwa vier Wochen geheim gehalten.

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