05
2004

Wann ist ein Webseiten-Impressum nicht „leicht erkennbar“ und „unmittelbar erreichbar“?

– wenn mehere Klicks nötig sind und es erst auf der vierten Seite steht (LG Düsseldorf, Urteil v. 29.01.03, Az. 34 O 188/02)

– wenn die Informationen erst durch Scrollen erreicht werden (OLG Hamburg, Urteil v. 20.11.02, Az. 5 W 80/02)

– wenn „backstage“ statt „Impressum“ oder einem ähnlichen Schlagwort verwendet wird (OLG Hamburg, s.o.)

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