08
2004

Was bringt das neue Geschmacksmustergesetz?

Das zum 01.06.2004 in Kraft getretene Geschmacksmustergesetz wertet den Schutz von schöpferischen Leistungen, die sich auf die äußere Form (Design) eines Produkts beziehen auf. Bei neuen und eigentümlichen Formgestaltungen beträgt die maximale Schutzdauer nach Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt nunmehr 25 Jahre.

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