02
2005

Darf beim Autokauf ein Preis „zuzügl. Überführung“ angegeben werden?

Nein. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 25.11.2004, Az. 4 U 137/04, sind die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten. Daher müssen bei gewerbsmäßigen Angeboten an Letztverbraucher sämtliche Preisbestandteile eines Endpreises angegeben werden. Dazu gehörten bei Angeboten des Verkaufs von Neuwagen auch die zwangsläufig anfallenden Überführungskosten zum Geschäftshaus des Verkäufers.

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