05
2005

EU-STAATEN VERABSCHIEDEN SOFTWARE-PATENT Die neue Richtlinie betrifft für computergesteuerte Anwendungen in Endgeräten

Der EU-Ministerrat hat eine Richtlinie zur Patentierung von Software verabschiedet. Sowohl das EU-Parlament als auch zahlreiche Regierungen hatten sich allerdings schon im Vorfeld gegen die Richtlinien ausgesprochen. Nach Ansicht des Parlaments würden große Software-Hersteller wie Microsoft bevorzugt, die Interesse an einer möglichst weitgehenden Patentierbarkeit ihrer Programme haben.

Auch auf Seiten des Ministerrats gab es keine einmütige Unterstützung.
Polen stellte seine Zustimmung unter Vorbehalt zahlreicher Änderungen in zweiter Lesung. Auch Ungarn, Lettland, die Niederlande, Dänemark und Zypern forderten Nachbesserungen. In den Parlamenten Deutschlands, Spaniens und der Niederlande waren zuvor Beschlüsse gegen eine Annahme der Richtlinie gefasst worden (für Deutschland s. BT-Drucksache 15/4403). Belgien, Italien und Österreich enthielten sich der Stimme.

Die Grünen-Fraktion im Europaparlament sprach von einem „Schlag ins Gesicht des Parlaments und der prosperierenden Softwareindustrie Europas“.
Offensichtlich sei der Rat „von Microsoft und Co. in die Knie gezwungen worden“ und habe damit die Interessen der Softwarehersteller Europas verraten.

Nach dem Entwurf soll es Patente nur für computergesteuerte Anwendungen in Endgeräten geben, also etwa für Mobiltelefone. Eine generelle Patentierung für Software soll es nicht geben. Vor allem Großkonzerne haben ein Software-Patent auf EU-Ebene gefordert. Freie Software-Entwickler hatten sich vehement dagegen ausgesprochen.

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