04
2007

Ist die Muster-Widerrufsbelehrung im Fernabsatz nichtig?

Ja. Nach einem Urteil des LG Halle vom 13.05.2005, Az. 1 S 28/05, berücksichtigt das Muster nicht, dass die Widerrufsfrist erst am Tage nach Erhalt der Belehrung beginnt, Fristbeginn bei einer Lieferung von Waren deren Eingang ist, bei einem schriftlich abzuschließenden Vertrag dem Verbraucher eine der in § 355 Abs. 2 S. 3 BGB aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen ist und schließlich die Pflichten des § 312c Abs. 2 (Vertragsbestimmungen, AGB und Info-Katalog) und des § 312e Abs. 1 S. BGB (zusätzlich: Auftragsbestätigung) erfüllt sein müssen.
Um der derzeitigen Abmahnwelle zu entgehen, empfiehlt es sich dringend, Rechtsrat einzuholen. Außerdem erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn die Belehrung nicht ordnungsgemäß erfolgte.

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