11
2003

Vorsicht Falle!

Wie ein Auftrag zur LAN-Einrichtung, Lieferung von Hard- und Software und Erstellung eines Sicherheitskonzepts für ein IT-Unternehmen im Fiasko endete.

Der Auftrag war lukrativ. Für 200.000 DM sollte ein Netzwerk für den Besteller geplant und die dafür notwendige Hard- und Software geliefert werden. Darüber hinaus sollte ein Sicherheitskonzept entwickelt und implementiert werden. Trotz der Lieferung der benötigten Server, Arbeitsstationen und Programme, die der Besteller von dem IT-Unternehmen kaufte, bewertete das LG Köln, das sich später mit der Sache beschäftigen musste, weil der Besteller nicht alles zahlen wollte, den gesamten Vertrag nach Werkvertragsrecht. Ein Sachverständiger sagte aus, dass das Sicherheitskonzept nicht bzw. mangelhaft erbracht worden war. Ein Sicherheitskonzept erfordert, dass die Sicherheitsanforderungen beim Besteller aufgenommen, mit ihm diskutiert und als Planungsgrundlage schriftlich fixiert werden. Da keine der Parteien sich Gedanken über die Rechtsnatur des Vertrages machte, dachte niemand an eine Abnahme. Auch eine stillschweigende Abnahme konnte nicht konstruiert werden, da das Sicherheitskonzept mangelhaft war. Mangels Abnahme konnte das IT-Unternehmen seine Restforderung abschreiben.

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