08
2007

Darf ich ein digitales Porträtfoto für meine Internetpräsenz zu Werbezwecken verwenden?

Nein. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom 20.12.2006, Az. 28 O 468/06, räumt ein Fotostudio, ohne dass es ausdrücklich besprochen oder vereinbart ist, dem Besteller nicht ohne weiteres das Recht zur Verwendung auf einer Webseite ein. Selbst der Umstand, dass der Kunde erwähnt hatte, er wolle mit dem Bild online für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt werben, veranlasste das Gericht zu keiner anderen Entscheidung. Nach der seit 2003 geltenden Fassung des § 60 UrhG darf die unentgeltliche Verbreitung nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen. Die Berufung ist anhängig.

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