08
2005

Kann einem Arbeitnehmer wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit fristlos gekündigt werden?

Ja. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 07.07.2005, Aktenzeichen 2 AZR 581/04, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten, auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt zugreift. Diese Pflichtverletzung kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Als intensiv wurde dabei ein Zeitaufwand zwischen 5 bis 18 Stunden innerhalb von drei Monaten erachtet.

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