10
2007

Kann es teuer werden, wenn ich einen eDonkey-Server betreibe und wegen öffentlicher Zugänglichmachung von Musikaufnahmen beklagt werde?

Das kommt darauf an. Nach einem Beschluss des LG Hamburg vom 09.08.2007, Az. 308 O 273/07, seien 20.000 EUR für die öffentliche Zugänglichmachung jeder einzelnen Musikaufnahme(!) anzusetzen. Dies beruhe auf dem bei der Streitwertbemessung zu berücksichtigenden besonderen Angriffsfaktor, wonach durch den Betrieb des Servers überhaupt erst die Möglichkeit einer öffentlichen Zugänglichmachung von Musikdateien über das eDonkey-Netzwerk geschaffen wurde. Der Angriffsfaktor sei von grundsätzlich anderer Qualität als etwa bei Nutzern, die sich Musikdateien nur herunter lüden.

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