Hackerangriff auf Kaffeemaschine möglich Jura, ein italienischer Hersteller von Kaffeemaschinen, hat bei seinem ersten Versuch, eine Kaffeemaschine mit einem […]
Kann ich die Verträge, die über Online-Auktionen geschlossen werden, widerrufen?
Ja. Das AG Kehl hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 19.04.2003, Az. 4 C 716/01, entschieden, dass das Widerrufsrecht im Fernabsatz auch dem Ersteigerer bei einer Online-Auktion zustehe, wenn der Versteigerer gewerblich tätig ist. Zwar enthält das Fernabsatzrecht (§§ 312b ff. BGB) eine Ausnahme für Versteigerungen, da Online-Auktionen jedoch keine Versteigerungen sind, greift die Ausnahmeregelung hier nicht ein.