02
2008

Müssen Provider seit dem 01.01.2008 Daten ihrer Kunden auf Vorrat speichern?

Jain. Die Provider unterliegen, wie alle, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste anbieten, dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007, das am 01.01.2008 in Kraft trat. Verstöße gegen die Pflicht zur Speicherung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Ordnungsgeldern bis zu 500.000,00 € geahndet werden können. Wer allerdings der Pflicht zur Speicherung nicht nachkommt, muss erstmals ab dem 01.01.2009 mit Folgen rechnen.
Die Diensteanbieter könnten also Spielräume zum Verzicht auf eine Speicherung im Rahmen der geltenden Gesetze ausschöpfen.

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