01
2001

Datenverbreitung

Das BayObLG vertrat in einem rechtskräftigen Beschluss die Ansicht, dass der Begriff „Verbreiten“ eine körperliche Übergabe der Substanz nach erfordert. In dem zu beurteilenden Fall hatte der Angeklagte kinderpornographische Bilder über Chat-Foren versendet. Lediglich bei der Übergabe von Disketten oder Festplatten sei aber das Merkmal der Verbreitung erfüllt (BayObLG, Az. 5 St RR 122/2000).

Suchmaschinen

Das LG München I hat rechtskräftig entschieden, dass ein Suchmaschinenbetreiber nicht auf markenrechtliche Unterlassung in Anspruch genommen werden kann wenn sich nach der Recherche auf den Ergebnisseiten der Eintrag einer geschützten Markte befindet. Die Prüfungspflicht entfalle, da sie dem Betreiber einer Suchmaschine nicht zuzumuten sei (LG München I, Az. 7 HK O 12081/00)

Domaingrabbing

Das LG München II hat rechtskräftig entschieden, dass Domaingrabbing strafrechtlich als Kennzeichenverletzung und Erpressung bzw. versuchte Erpressung strafbar ist, wenn von den Markeninhabern unter Androhung und Ausnutzung der Sperrwirkung ein Entgelt für die Freigabe der Domain verlangt wird. Der Angeklagte hatte eine Reihe in Deutschland allgemein bekannter Marken als Domainnamen unter den TLDs .org, .net, .com und .cc registrieren lassen (LG München II, Az. W 5 KLs 70 Js 12730/00)

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