24
2000

Kennzeichenrechtliche Probleme trotz neuer TLDs

Vor kurzem endete die Vorschlagsfrist für neue Top Level Domains (TLDs), die die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) Mitte August dieses Jahres gesetzt hatte (www.icann.org/tlds/report/). Mit der neuen Namensstruktur will die Internet-Direktion der Verknappung von IP-Adressen entgegentreten; die Zuwachsraten an Domain-Registrierungen in den Industrienationen sind zweistellig und werden es auf absehbare Zeit auch bleiben. Im World Wide Web möchte jeder gerne mit seinem Firmen-, Produkt- oder Familiennamen vertreten sein. Ursprünglich sorgten die so genannten „generic“ TLDs .com, .net, und .org für Ordnung im (amerikanischen) Cyberspace. Dann kamen die anderen Nationen und wollten mitspielen. Kurzerhand wurden die Country Code TLDs (ccTLDs) eingeführt und fortan gabs .de, .at, .ch und jede Menge andere dazu. Weil auch hier die freien Adressen knapper werden, hat die ICANN zum großen Schlag ausgeholt. So sehr Vorschläge wie .men, sex, und .women auch ihren Charme als neue TLDs haben mögen, sie helfen nicht über das eigentliche Problem der Verknappung der möglichen Domain-Namen hinweg. Domain-Namen bezeichnen oft Produkte und Firmen, für die Marken- oder Namensrechtschutz besteht. Epson, Playboy oder Krupp werden als Second Level Domain (SLD) mit einer beliebigen TLD kombiniert. Es ist daher egal, ob jemand beispielsweise persil.biz, persil.magic oder persil.ag (ccTLD von Antigua) registrieren lässt. Die Firma Unilever hätte von der Durchsetzungsproblematik einmal abgesehen immer einen Unterlassungsanspruch gegen den Registranten, weil die Marke Persil notorisch bekannt ist. Fr das Kennzeichenrecht ist ausschließlich der unterscheidungskräftige Kennzeichenbestandteil ausschlaggebend, und der steckt nun einmal in der SLD. Das Gleiche gilt etwa für microsoft.secure oder wie die denkbaren Kombinationen von Sund TLDs aufgrund der Vorschläge künftig auch immer aussehen mögen. Den TLDs kommt bei der Beurteilung der kennzeichenrechtlichen Unterscheidungskraft eben keine Bedeutung zu.

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