12
2000

Rechtticker

Domainnamen I

Das LG München I hat rechtskräftig entschieden, dass ein Domainname nicht pfändbar ist, wenn die Second Level Domain aus dem Namen des Domaininhabers gebildet wird. Bei der Übertragung des Domainnamens an Dritte würden aufgrund der Pfändung gleichzeitig die Namensrechte des Inhabers verletzt. (LG München I, Az. 20 T 2446/00)

Domainnamen II

Das LG Hamburg bestätigte, dass die Verwendung von Gattungsbegriffen als Domainname nicht wettbewerbswidrig ist, wenn den angesprochenen Verkehrskreisen die Existenz verschiedener Anbieter bekannt ist. Das OLG Hamburg entschied in dieser Frage, dass die Verwendung des Domainnamens „mitwohnerzentrale.de“ wettbewerbswidrig sei, wenn unter diesem Gattungsbegriff nur ein Anbieter auftrete Da Revision zum BGH eingelegt wurde, ist mit einer Entscheidung nicht vor Mitte 2001 zu rechnen. (LG Hamburg, Az 416 0 91/00)

Domaingrabbing

Das OLG Frankfurt hat rechtskräftig beschlossen, die Registrierung von Domainnamen ohne nachvollziehbares Interesse zu unterbinden Inhaber von URLs, die mit dem eigenen Namen in keinem Zusammenhang stehen aber gleichlautend mit der Marke eines Unternehmens sind, können wegen schikanöser, sittenwidriger Behinderung gemäß § 826, 226, 1004 BGB auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (OLG Frankfurt am Main, Az 6 W 33/00)

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