25
2000

Weltweit erster Verhaltenskodex für Online-Marketing

Die Internationale Liga für Wettbewerbsrecht (LIDC) hat auf ihrer Generalversammlung in St. Malo einen Verhaltenskodex für das Online-Marketing [1] verabschiedet. Angewendet werden soll der Kodex bei jeglicher kommerzieller Kommunikation im Internet. Die Regelungen sollen die Lauterkeit des Wettbewerbs im Internet fördern und verstehen sich als freiwillige Selbstbeschränkungen über die schon bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus. Über zwei Jahre erforschten Experten aus den USA, Japan, der EU und weiteren Industrienationen die rechtlichen Aspekte von Frames, Cookies und anderen internetspezifischen Marketinginstrumenten. Die Einzelberichte aus 15 Staaten, die ebenfalls demnächst veröffentlicht werden sollen, unterzog man dabei zusätzlich rechtsvergleichenden Studien. Danach erstellte der Koordinator des Projekts, der Münsteraner Rechtsprofessor Dr. Thomas Hoeren, einen ersten Entwurf für einen Verhaltenskodex zum Online-Marketing. Nach einer in englischsprachigen Rechtsdokumenten üblichen Liste von Definitionen einzelner Fachbegriffe wie ’Kunde’, ’deep linking’, ’inline linking’, ’Internet-Auktion’ oder ’Meta-Daten’ folgen zunächst allgemeine Anforderungen. So sollen beispielsweise Internet-Inhalte wahr und nicht irreführend sein; der User sollte nicht mehr als zwei Hierarchie-Ebenen durchklicken müssen, um die Anbieterkennzeichnung zu finden. Es soll das Transparenzgebot gelten, wonach der kommerzielle Charakter von Werbe-Mails eindeutig sein muss. Ein Extra-Teil stellt Themen wie die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung, Meta-Tags, Cookies, Hyperlinks oder Power-Shopping und die Notwendigkeit alternativer Streitschlichtungsmechanismen heraus. Danach sollen beispielsweise Cookies nur noch dann erlaubt sein, wenn der Kunde dies vorher ausdrücklich genehmigt hat (’opt-in’). Er soll vor der beabsichtigten Nutzung der Informationen vom Cookie-Einsatz unterrichtet werden und sollte keinerlei Einschränkungen oder Nachteile in der Nutzung eines Internet-Angebots erfahren, nachdem er Cookies abgelehnt hat. Cookies sollten, so ist im Verhaltenskodex zu lesen, außerdem ein angemessenes Verfallsdatum haben.

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