11
2000

Wie anonym bleibt der Bürger? Datenschützer fordern mehr Rechte. Welche Rechte man im Internet hat

Daten sind ein wertvolles Gut
Der Bürger ist beim Surfen im Internet geschützt doch er muss auch etwas dafür tun.

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Volkszählungsgesetz 1983 ist jedem klar, dass der Bürger ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat, das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG) fließt. Danach hat jedermann selbst das Recht, über seine Daten zu bestimmen, insbesondere darüber, „wer was über ihn weiß“, zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden dürfen und an wen sie weitergegeben werden. Bereits im Bundesdatenschutzgesetz 1977 (BDSG 77) hatte sich der Gesetzgeber für ein grundsätzliches Verbot der „Verarbeitung“ personenbezogener Daten aus Dateien entschieden und lediglich bestimmte Ausnahmen hiervon zugelassen. Das derzeit geltenden BDSG von 1990 regelt die Materie durch die zusätzliche Erfassung der Begriffe „Nutzung“, „Verwendung“ und „Erhebung“ von Daten aus Dateien nun erheblich feiner. Im BDSG ist aber nur der traditionelle Datenschutz mit Schwerpunkt auf hoheitliche Eingriffe geregelt. Fr den Bereich der Tele- und Mediendienste gelten teilweise besondere Regelungen, wie das Teledienstedatenschutzgesetz von 1997 (TDDSG). Wie nachlässig mit dem Datenschutz im Internet umgegangen wird, hat sicherlich schon jeder erlebt, der einmal Waren im Internet gekauft hat. Wer erst Angaben zur Altersgruppe, Schulbildung und zum Postleitzahlenbereich in dem er wohnt, machen muss, bevor er ein Sofa bestellen kann, sollte sich ernsthaft fragen, wann der Händler um die Ecke das letzte Mal diese Informationen wollte. Personenbezogene Daten sind ein volles Gut. Nicht umsonst waren in gängigen Programmen Routinen eingebaut, die Daten des Nutzers über seine Surfziele ohne dessen Kenntnis an die Software-Hersteller übermittelten. Dies stellt einen massiven Verstoß gegen die deutschen Datenschutzgesetze, die vorsehen, dass für die Durchführung von Telediensten erhobene Daten für andere Zwecke nur verwendet werden dürfen, soweit die gesetzlichen Regelungen es erlauben oder der Nutzer eingewilligt hat, dar.

Konstantin Malakas ist Rechtsanwalt in Würzburg mit den Tätigkeitsschwerpunkten EDV-/Telekommunikations- und Medienrecht. Er ist Lehrbeauftragter (FH) für Wirtschafts- und IT-Recht, veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Computer-Fachzeitschriften.

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